Vermögenserhaltende Beratung

für Führungskräfte und Unternehmer

Das Führungspersonal von Unternehmen gerät zusehends in das Visier staatlicher Behörden und gleichgestellter Organe. Das gilt sowohl für die strafrechtliche Inanspruchnahme als auch wegen der Haftung für Steuern und Beiträge und die Durchgriffshaftung wegen vermeintlich schlechter Geschäftsführung bei juristischen Personen. Dabei urteilen häufig Personen ohne wirtschaftliche Erfahrung aus dem besseren Wissen der nachträglichen Betrachtung von Sachverhalten, die Unternehmensführer häufig unter großem wirtschaftlichem und zeitlichem Druck entscheiden mussten.

Wir möchten Sie mit den typischen Gefahren und deren Vorlaufszenarien in der Praxis des Unternehmens vertraut machen und Vorschläge zur Abhilfe von derartigen Gefahren und der Vermeidung von Gefährdungsszenarios unterbreiten. Dabei geht es sowohl um strukturelle als auch operative Sachverhalte. Die Berater unseres Hauses sind langjährig erfahrene Praktiker in der operativen interprofessionellen Unternehmensberatung und Steuerberatung und haben darüber hinaus tiefgehende Erfahrungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechtes und Steuerstrafrechtes. Wir fertigen eine individuelle Lösung durch Aufgreifen Ihrer typischen betrieblichen Vorgänge und deren Risikobehaftung in strafrechtlicher, steuerstrafrechtlicher und vermögenshaftender Hinsicht.