Im Einzelnen beraten wir
prophylaktisch zu folgenden Themen:

    1. Verhalten bei Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft

    2. Beschlagnahme von Vermögen in Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten

    3. Zulässigkeit von Abhörmaßnahmen der Ermittlungsbehörden

    4. Voraussetzungen der Anordnung von Untersuchungshaft in Ermittlungsverfahren
           wegen Wirtschaftsstraftaten

    5. Der Vorwurf der strafbaren Untreue bei schlechter Geschäftsführung gegenüber 
           juristischen Personen

    6. Der Vorwurf des Betruges zu Lasten finanzierender Banken durch objektiv unrichtige
           Bilanzierung

    7. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen
           und Verlagerung von Einkünften in das Ausland

    8. Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung 

 

Die Punkte 1 bis 4 betreffen das Ermittlungsverfahren und die in diesem Stadium bereits möglichen erheblichen Nachteile für Freiheit und Eigentum des Unternehmensführers. Für viele Unternehmen bedeuten derartige Maßnahmen bereits eine Gefahr für ihren wirtschaftlichen Bestand und lassen darüber hinaus in der Regel die Gesundheit der Verantwortlichen nicht unberührt. Umso wichtiger ist es, auf derartige Situationen vorbereitet zu sein, besser noch deren Entstehung von vornherein durch sicheres Taktieren im Unternehmen zu vermeiden.

Die Punkte 5 bis 7 befassen sich mit den am häufigsten vorkommenden Wirtschaftsdelikten. Wenn Sie sich näher mit diesen Materien befassen, werden Sie sehen, dass Sie schneller in die Gefahr strafbaren Handelns kommen, als Sie bislang geglaubt haben. Die Konsequenzen einer Verurteilung gehen für die Betroffenen häufig über die eigentliche Sanktion hinaus, da das Verfahren die wirtschaftliche und persönliche Substanz angreift.



Wenn ein Ermittlungsverfahren bereits begonnen hat, ist es um so wichtiger, dass Sie von erfahrenen Verteidigern vertreten werden, die darüber hinaus Kenntnisse von dem zugrunde liegenden materiellen Recht haben, um so gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden mit einem gewissen Vorteil agieren zu können. Gerade zur Erreichung von Prozessabsprachen ist es wichtig, dass die Verteidiger materiell rechtlich den Ermittlern voraus sind. Das Lesen von Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen gehört nicht zu den Stärken von Strafrichtern und Staatsanwälten.