Vermögenserhaltende Beratung für Führungskräfte  

Als für die Führung des Unternehmens Verantwortlicher haften Sie dafür, dass Lohnsteuern und Beiträge aus den von Ihnen verwalteten Geldern abgeführt werden. Sie haften ferner dafür, dass die Umsatzsteuer zumindest pro Quartal abgeführt wird.

Sie haften dem Unternehmen dafür, dass rechtzeitig Insolvenz angemeldet wird.

Führen Sie die Geschäfte schlecht, hat die Gesellschaft Schadensersatzansprüche. Für nicht abgeführte Beiträge und Steuern haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen dem Fiskus. Für die nicht rechtzeitig angemeldete Insolvenz und schlechte Geschäftsführung haften Sie dem Insolvenzverwalter, der ständig auf der Suche nach Geld zur Finanzierung seiner eigenen Tätigkeit ist.

Darum ist es wichtig, dass Ihre Geschäftsführung ständig nach derartigen Gefährdungssachverhalten durchforstet wird, um spätere Schadensersatzansprüche gar nicht erst zum Entstehen zu bringen.

Sie müssen deswegen besondere Kenntnisse von folgenden juristischen Haftungsauslösern haben: 

      • Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung und
        der drohenden Zahlungsunfähigkeit
      • Haftung für Lohnsteuern und Umsatzsteuern nach der Abgabenordnung
      • Was ist eine fehlerhafte Geschäftsführung?