Wir überwinden Grenzen

Steuerberater, Rechtsanwälte, Fachanwälte

Beratungskompetenz Kanada

Die Firmengründung im Ausland ist immer eine besondere Herausforderung. Dies gilt auch für Kanada und liegt vor allem daran, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines Unternehmens dort andere sind als hier in Deutschland. Zudem ist die große Entfernung zu Deutschland oft ein Grund dafür, dass einige Unternehmen sich die Chancen, die der kanadische Markt bietet, entgehen lassen. 

Mit uns haben Sie für eine Unternehmensgründung in Kanada einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der sie umfassend beraten kann. Wir bieten Ihnen eine grenzüberschreitende Beratung, bei der wir vollumfassend auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.

 

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen kompetente Hilfe in allen Bereichen, die eine Ansiedlung Ihres Unternehmens in Kanada berühren.

Unser Vorteil: Sie erhalten von uns eine persönliche und ganzheitliche Beratung, die noch vor der Gründungsphase beginnt und bis zur späteren Operationsphase reicht. Wir beraten Sie umfassend über die Situation auf dem kanadischen Markt, Fördermöglichkeiten, sowie rechtliche und steuerliche Grundlagen.

Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der sie umfassend in allen wirtschaftlichen, logistischen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten für ein Engagement in Kanada berät und Sie auch bei der Umsetzung nicht alleine lässt. Wir bieten Ihnen eine operative betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratung, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Als Ihr zentraler Ansprechpartner führen wir von hier aus Regie in allen Rechts- und Steuerangelegenheiten, die in Kanada zu erledigen sind.

Leistungsübersicht

Vor Ort werden Sie durch unseren Kooperationspartner „Koenig & Consultants Inc.“ in folgenden Punkten unterstützt:

 

1. Unterstützung des Geschäftsaufbaus

  • Firmengründung und Registrierung, Steuernummer (HST), etc.
  • Hilfe bei Organisationsaufbau, Etablierung von Managementstrukturen
  • Erstellung von Geschäfts- und Finanzierungsplänen
  • Identifizierung von geeigneten Steuerberatungs- und anderen Dienstleistungen

2. Unterstützung von Vermarktung und Vertrieb

  • Marktpotentialermittlung (z. B. Zielsegmente und Zielkunden ermitteln)
  • Markteintrittstrategie Erarbeitung
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen und Suche von Vertriebspartnern
  • Unterstützung in Marketing, Markenbildung und Kommunikation

3. Personalberatung

        • Rekrutierung der geeigneten Führungskräfte und Mitarbeiter für den
          Einsatz im Ausland (hier im speziellen Kanada)
        • Training und Coaching dieser Mitarbeiter in Fragen der
          kanadischen Geschäftsgepflogenheiten und Praktiken,
          Führungsstil, kulturelle Unterschiede und sozio-ökonomisches Umfeld


Die im Folgenden angeführten Leistungen können in Zusammenarbeit mit etablierten kanadischen Netzwerkpartnern erbracht werden, weitere Partner können bei Bedarf 
hinzugezogen oder zunächst ausfindig gemacht werden.

 

4. Übersiedlungsunterstützung für Mitarbeiter

        • Vermittlung von Immigrationsberatung
        • Erwerb von Arbeitserlaubnissen oder Aufenthaltsgenehmigungen
          (Work Permit, Permanent Residence)
        • Hilfe bei Behördengängen
          (z.B. Sozialversicherung, Krankenversicherung, Führerschein, Schulen, etc.)
        • Coaching und Unterstützung der Lebenspartner bei Jobsuche

 

Unternehmen in Kanada

Unternehmen in Kanada

 

Auf dieser Seite finden Sie essentielle Grundinformationen für unternehmerische Tätigkeiten in Kanada. 

Warum Kanada?

 

Warum Kanada?

I. Chance Kanada

Die Wirtschaft Kanadas ist modern, dynamisch und leistungsstark. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf den zweitgrößten Flächenstaat der Erde mit seiner exportorientierten Wirtschaft. Seit Mitte 2009 erholt sie sich jedoch kontinuierlich von dieser Krise. 

Kanada unterstützt gezielt innovative Technologien. Durch spezielle Programme werden zukunftsweisende Sektoren, wie die Biotechnologie und Nanotechnologie, gefördert. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf diesen Gebieten gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Dank der Einführung einer attraktiven Einspeisevergütung sind in Kanada momentan insbesondere Firmen aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ stark gefragt, da das einheimische Know-how hierzu erst aufgebaut werden muss.

Weitere Marktnischen sind denkbar für Unternehmen, die Technologien oder Verfahren zur Prozessoptimierung im Bergbau oder im Gesundheitswesen anbieten oder aus dem Bereich des Recycling, der Abfallwirtschaft, Wasseraufbereitung, oder Umwelttechnologie kommen. Auch Unternehmen aus dem Bauzuliefererbereich werden auf dem kanadischen Markt eine Chance haben. Die kanadische Wirtschaft hat einen Schwerpunkt im Ressourcenabbau und der Forstwirtschaft, so dass sich hier für deutsche Unternehmen Anknüpfungspunkte ergeben können.

Die kanadische und US-amerikanische Wirtschaft sind durch das NAFTA-Abkommen eng miteinander verbunden. 2010 gingen in die USA 74,9 Prozent der kanadischen Warenexporte im Wert von insgesamt 299 Billionen Dollar während 50,4 Prozent der Importe aus den USA bezogen wurden. Die USA ist damit Kanadas wichtigster Handelspartner. Dadurch bildet Kanada einen leichten Zugang zum größten Binnenmarkt der Welt (Kanada, USA, Mexiko).

Generell haben in Kanada ‚German Engineering‘ und ‚Made in Germany‘ einen sehr guten Ruf. Dies geht soweit, dass selbst amerikanische Autohersteller mitunter die deutsche Ingenieurleistung in ihren Autos offensiv bewerben oder deutsches Bier mit dem Slogan ‚Once an ex-technician put the label on crooked‘ angepriesen wird.

Auch die Höhe der Lohnnebenkosten macht Kanada zu einem attraktiven Standort für Investoren. Im internationalen Vergleich sind die Lohn- und Lohnnebenkosten eher niedrig. Der Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung liegt gegenwärtig bei 1,78% bzw. 4,95% des Bruttolohns bis zu einem festgelegten Maximum; der Arbeitgeber trägt noch einmal das 1,4 bzw. das 2-fache diese Betrages bei.

Neben den Beiträgen zum staatlichen Versicherungssystem ist es für Firmen ab einer gewissen Größe üblich ‚benefits‘ in Form eines privaten Zusatzversicherungspakets für ihre Angestellten anzubieten.

II. Ontario

Ontario ist die zweitgrößte und bevölkerungsreichste Provinz Kanadas. In ihr leben über 12 Mio. Einwohner, die etwa 38,5 % der Bevölkerung Kanadas ausmachen. Mit der Provinzhauptstadt Toronto und der Landeshauptstadt Ottawa befinden sich die beiden größten Städte Kanadas in dieser Provinz. Dabei ist Toronto, als Zentrum des kanadischen Finanz- und Bankenwesens, wirtschaftlich besonders bedeutend. Hier werden fast 1/5 des Bruttoinlandprodukts Kanadas generiert. Toronto gehört zu den 5 Top-Städten mit wirtschaftlichem Einfluss und verfügt über die am besten ausgebildeten Arbeitskräfte der G8-Staaten. 

Führende Unternehmen der Chemie-, Raumfahrt- und Automobilindustrie betreiben Werke in Ontario. Auch große Finanzdienstleister haben hier ihren Sitz.

 

Die Gesellschaftsgründung

Die Gesellschaftsgründung


Eine Unternehmensneugründung in Kanada ist in der Regel genehmigungsfrei möglich, soweit dadurch nicht bestimmte Bereiche, wie der Verkauf von Zeitschriften, berührt werden.

Auch ausländische Investitionen sind in vielen Bereichen zulässig, müssen zumeist jedoch angemeldet und genehmigt werden. Dies gilt beispielsweise für Investitionen, die 5 Mio. CAD (3.648.400 Euro; Stand: August 2011) übersteigen.

Eine weitere Möglichkeit der geschäftlichen Betätigung ist die Gründung von Joint Ventures, für die es in Kanada kein spezielles Gesetz gibt. Sie können in Form einer Corporation oder auch durch eine Partnership gegründet werden.

In zeitlicher Hinsicht ist eine Geschäftsgründung in Kanada recht einfach und schnell durchzuführen.

Für die Gründung einer Corporation ist zunächst eine Firmenbezeichnung zu wählen. Dies kann ein Name sein, für den geprüft werden muss, ob er bereits vergeben ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Firmenname reserviert werden. Die Gesellschafter haben entsprechende Bemühungen zu belegen. Daneben besteht die Möglichkeit, als Gesellschaftsbezeichnung eine Nummer zu wählen.

Von den Gründern sind sodann die articles of incorporation aufzusetzen, die bestimmte Mindestangaben, wie den Namen der Gesellschaft und den innerhalb Kanadas liegenden Gesellschaftssitz, enthalten müssen. Sie sind zu unterzeichnen und sodann bei der zuständigen Bundes- oder Provinzverwaltungsbehörde, zusammen mit der Mitteilung des Gesellschaftssitzes und der ersten Geschäftsführer, einzureichen. Mit der Eintragungsbestätigung der Behörde gilt die Gesellschaft als gegründet und entsteht als juristische Person.

Für die Gründung einer Partnership bedarf es eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern und der anschließenden Registrierung bei der zuständigen Bundes- oder Provinzverwaltungsbehörde.

 

Die Sozialversicherung in Kanada

Die Sozialversicherung in Kanada

Das Sozialversicherungssystem in Kanada setzt sich zusammen aus Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance) und Rentenversicherung (Canada Pension Plan). Beide sind, mit Ausnahme der Rentenversicherung in Quebec, auf Bundesebene geregelt und werden anteilig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Krankenkasse wird steuerfinanziert. 

Der Beitrag des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung beläuft sich auf 1,80 CAD pro 100 CAD (Québec: 1,56 CAD pro 100 CAD) Einkommen, maximal jährlich auf 720 CAD (Québec: 584 CAD). Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 2,52 CAD (Québec: 2,04 CAD). Im Falle der Arbeitslosigkeit beträgt die Höhe des ausgezahlten Arbeitslosengeldes 55 % des durchschnittlichen Monatseinkommens, höchstens jedoch 423 CAD pro Woche. Unter die Arbeitslosenversicherung fällt auch die staatliche Unterstützung für die Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit und Pflege von Angehörigen. Letztere sind auch für Selbstständige zugänglich.

Arbeitnehmer und Selbstständige haben gleichen Zugang zum staatlichen Rentenversicherungssystem. Der Canada Pension Plan bietet Beitragszahlenden und deren Familien verschiedene Leistungen an, die aus den Sozialbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Zu diesen Leistungen gehören die Altersrente, Invaliditätsrente und die Hinterbliebenenrente. Der Beitrag beläuft sich auf 9,9 % des Einkommens. Er wird zu je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wohingegen Selbstständige den vollen Satz allein bezahlen.


Sozialversicherungsabkommen

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada bzw. Deutschland und Quebec

Wenn man eine Entsendung nach Kanada in Erwägung zieht, stellt sich die Frage, inwieweit das kanadisches Sozialversicherungsrecht greift.

Grundsätzlich richtet sich Krankenversorgung nach den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Staates, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Ob ein ausländischer Arbeitnehmer sich dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem er arbeitet, anschließen muss, obliegt der Gesetzgebung des betreffenden Staates.

Bei einer Entsendung eines Mitarbeiters nach Kanada, regelt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada bzw. Deutschland und Quebec, welches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt. Sozialversicherungsabkommen werden zwischen den verschiedenen Staaten geschlossen, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer in beiden Staaten zwangsversichert wird.

Das Sozialversicherungsabkommen Deutschland/Kanada bzw. Deutschland/Quebec betrifft lediglich die Rentenversicherung, nicht jedoch die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Gemäß Art. 7 des Abkommens unterliegen entsandte Arbeitnehmer weiterhin den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Entsendestaates, wenn die Entsendung nicht länger als 60 Kalendermonate andauert und im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Dies gilt auch für Selbständige.


Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten

In Kanada werden verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmer zur Verfügung gestellt, die besonders den Bereich Forschung und Entwicklung betreffen. Hier sollen nur einige von diesen genannt werden.


1. Scientific Research and Experimental Development Tax Incentive Program

So werden beispielsweise durch das „Scientific Research and Experimental Development (SR&ED) Tax Incentive Program“ Steueranreize für Forschung und Entwicklung gegeben. Es richtet sich an in Kanada ansässige Unternehmen jeglicher Größe und verschiedenster Sektoren und verfolgt das Ziel, Forschung und Entwicklung nach Kanada zu holen. Die Antragsteller können Ausgaben wie Löhne, Materialien und Ausrüstung geltend machen.

Die kanadische Bundesanstalt für Steuer- und Zollangelegenheiten (Canada Revenue Agency) verwaltet das Förderprogramm und definiert förderungswürdige Aktivitäten im Sinne des Programms wie folgt:

Zum einen müssen wissenschaftliche oder technologische Fortschritte und innovative Ansätze erkennbar sein, ebenso wie die Durchführung von Experimenten oder Analysen jenseits der Standardpraktiken. Zum anderen muss die Konzentration auf wissenschaftlichen und technologischen Fragen liegen, bei denen unklar ist, ob und wie die Ziele erreicht werden können. Außerdem müssen wissenschaftliche und technische Inhalte durch systematische, gut dokumentierte Untersuchungen belegt werden. Als förderungswürdig gelten daher die Entwicklung neuer Produkte und neuer oder verbesserter Materialien, die Verbesserung des Fertigungsprozesses, die Softwareentwicklung und die klinische Erprobung von neuen Medikamenten und medizintechnischen Geräten. Nicht förderungsfähig sind unter anderem die Marktforschung oder Verkaufsförderung sowie die Forschung auf dem Gebiet der Sozial- und Geisteswissenschaften.



2. National Research Council-Industrial Research Program


Das National Research Council-Industrial Research Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die innovative Technologien entwickeln und zu kommerzialisieren versuchen. Neben der Unterstützung bei der Finanzierung bietet es den Unternehmen auch die Möglichkeit, die Anstellung von Universitätsabsolventen durch Lohnsubstitution zu unterstützen. 

Um förderfähig für die finanzielle Unterstützung zu sein, muss es sich um ein kleines mittelständisches, ertragsorientiertes Unternehmen in Kanada handeln, in dem 500 oder weniger Mitarbeiter auf Vollzeitbasis arbeiten. Es muss darüber hinaus das Ziel haben, durch die Entwicklung und Kommerzialisierung von innovativen, technologischen, neuen oder verbesserten Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, zu wachsen und Gewinne zu erzielen.

Mit dem Industrial Research Assistance Program (IRAP) können mittelständische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die in Kanada gegründet wurden, vor Ort Beratungsleistungen durch die technischen Berater des IRAP in Anspruch nehmen. 

 


3. BDC Financing


Ähnlich wie die deutsche KfW finanziert die Business Development Bank of Canada (BDC) im Bereich der Wirtschaftsförderung tätige Institution Technologieunternehmen mit zukunftsfähigen, marktorientierten Geschäftsplänen.

 

Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtliche Behandlung

Grundsätzlich stehen in Kanada drei Steuerhoheiten nebeneinander, nämlich die des Bundes, der Provinzen und der Gemeinden.


1. Körperschaftsteuer

Die Unternehmen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der kanadischen Steuerpflicht, wenn sie ihren Sitz in Kanada haben. Unternehmen, die keinen Sitz in Kanada haben, unterliegen mit ihren dort erzielten Einkünften ebenfalls der kanadischen Steuerpflicht. Im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht werden Gesellschaften in Kanada körperschaftsteuerrechtlich immer einzeln veranlagt. 

Getrennt voneinander erheben der Bund und die einzelnen Provinzen Körperschaftsteuern auf in Kanada tätige Unternehmen. Auf Bundesebene beträgt dieser Steuersatz im Jahre 2011 16,5%, 2012 soll er auf 15 % gesenkt werden. Zusätzlich erheben die Provinzen Körperschaftsteuern in Höhe von 10 bis 16 %.



2. Quellensteuer

Für Dividenden, Lizenzzahlungen und Zinsen liegt der Steuersatz grundsätzlich bei 25 %, sofern nicht in einem Doppelbesteuerungsabkommen ein niedrigerer Satz bestimmt ist. Gemäß dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen beträgt der Steuersatz auf Dividenden einer kanadischen Gesellschaft an einen deutschen Gesellschafter maximal 5 %, soweit dieser mindestens 10 % der Stimmrechte der kanadischen Gesellschaft kontrolliert, sonst 15 %. Für Lizenzzahlungen und Zinsen sieht das deutsch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen einen Steuersatz von maximal 10 % vor.



3. Zweigstellensteuer

Unternehmen, die in Kanada eine Zweigniederlassung unterhalten, müssen zusätzlich auf Bundes-und Landesebene Steuern in Höhe von 25 % zahlen, soweit dieser Steuersatz nicht durch ein Steuerabkommen verringert wird. 



4. Sonstige Unternehmenssteuern

Daneben gibt es eine Reihe anderer Steuern, die durch das Unternehmen zu tragen sind. Dazu gehören unter anderem Kapital-und Versicherungsteuern, Lohngebühren, Grundsteuern und indirekten Steuern, wie die Mehrwertsteuer. Neun von zehn Provinzen erheben Umsatzsteuern und Vermögensteuern.


5. Einkommensteuer

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens in dem Steuerjahr. Die geschuldete Steuer kann entweder direkt vom Lohn abgezogen oder durch eine Ratenzahlung von dem Arbeitnehmer selbst gezahlt werden. Ebenso ist es möglich, sie am Schluss des Steuerjahres in einem Betrag zu zahlen.

Der Einkommensteuersatz liegt zwischen 15 und 29 %. Im Jahr 2011 werden bei einem Gehalt zwischen 0 CAD bis 10.382 CAD (ca. 7.575 Euro; Stand: August 2011) keine Steuern erhoben. Bei einem Einkommen zwischen 10.383 CAD und 41.544 CAD (ca. 30.313 Euro) beträgt der Steuersatz 15 %, bei einem Einkommen zwischen 41.545 CAD und 83.088 CAD (ca. 58.436 Euro) 22 %, bei einem Einkommen zwischen 83.088 CAD und 128.800 CAD (ca. 83.983 Euro) 26 % und bei einem Einkommen über 128.800 CAD 29 %.

Darüber hinaus erheben auch die Provinzen Einkommensteuern. Hier seien beispielhaft die Steuersätze der Provinz Ontario genannt. 5.05% werden für die ersten 37,774 CAD des zu versteuernden Einkommens erhoben. 9.15% werden für die nächsten 37,776 CAD erheben und 11.16% werden bei einem Einkommen über 75,550 CAD erhoben.

Einige Einkommensarten werden in Kanada nicht besteuert. Hierzu gehören unter anderem Geschenke und Erbschaften, Lotteriegewinne oder auch bestimmte private und militärische Pensionen.

 

Die Gesellschaftsformen in Kanada

Die Gesellschaftsformen Kanadas

Im Gegensatz zum deutschen Gesellschaftsrecht, durch das alle Firmen im Bundesgebiet die gleichen Rechte und Pflichten besitzen, unterliegt das kanadische Gesellschaftsrecht der Gesetzgebung des Bundes und der Provinzen. Hierdurch werden einige Gesellschaften durch das Recht der jeweiligen Provinz geregelt, während andere Gesellschaftsformen ausschließlich durch das Bundesrecht geregelt werden.


1. Einzelhandelskaufmann (Sole Proprietorship)

Bei der Sole Proprietorship handelt es sich um ein Einzelhandelsgeschäft, das nur auf Provinzebene und nur durch einen kanadischen Staatsbürger oder eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada gegründet werden kann. Die Gründung erfolgt durch Registrierung bei der örtlichen Behörde. Der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt für alle Verluste und Verbindlichkeiten des Unternehmens. Zugleich hat er aber auch das Recht auf die Entnahme aller Gewinne des Unternehmens.



2. Partnership

Bei einer partnership handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Personen, die mit Gewinnerzielungsabsicht gemeinsam ein Unternehmen führen wollen. Sie entspricht damit im deutschen Recht den Personengesellschaften.

Die Gründung erfolgt durch Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Soweit in diesem nichts anderes bestimmt wird, haben alle Gesellschafter das Recht, die partnership nach außen hin zu vertreten. Diese ist zwar keine juristische Person, besitzt aber in Teilbereichen rechtliche Selbständigkeit, indem sie beispielsweise selbst klagen und verklagt werden kann.

Unterschieden wird zwischen der general partnership, limited partnership und der limited liability partnership.

Die general partnership ist die am Weitesten verbreitete Personengesellschaft in Kanada. Bei ihr haften alle Partner gesamtschuldnerisch mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im deutschen Recht ist sie mit einer offenen Handelsgesellschaft vergleichbar.

Bei der limited partnership haftet mindestens einer der Gesellschafter unbegrenzt mit seinem gesamten privaten Vermögen (general partner), während mindestens ein anderer Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet (limited partner). Im deutschen Recht entspricht sie einer Kommanditgesellschaft. In der Firmenbezeichnung muss der Name zumindest eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten sein.

Die Limited Liability Partnership kann nur durch Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte errichtet werden. Diese können in dieser Gesellschaftsform ihre Haftung beschränken.



3. Corporation

Als einzige Form der Kapitalgesellschaften gibt es in Kanada die Corporation. Sie entstehen auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages zwischen mehreren natürlichen oder juristischen Personen oder durch den Gründungsakt einer Person. Für Verbindlichkeiten der Corporations haftet allein das Gesellschaftsvermögen, wohingegen die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften.

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Corporation. Neben der closely held bzw. private corporation, die lediglich einen beschränkten Gesellschafterkreis zulässt und damit einer deutschen GmbH ähnlich ist, gibt es die widely held bzw. public corporation, deren mögliche Gesellschafteranzahl nicht begrenzt ist. Sie ähnelt im deutschen Recht einer Aktiengesellschaft.

Gegründet werden können die Corporations auf Bundes- oder Provinzebene. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen. Eine auf Bundesebene gegründete Corporation kann in ganz Kanada tätig sein, wohingegen sich eine auf Provinzebene gegründete Corporation in den anderen Provinzen zusätzlich registrieren lassen muss, um dort geschäftlich tätig werden zu können.

Geführt werden die Corporations von den Geschäftsführern („directors“) und leitenden Angestellten („officers“). Hierbei ist zu beachten, dass den Geschäftsführern nach der Bundesgesetzgebung und den Gesetzen einiger Provinzen, eine Mindestanzahl an kanadischen Staatsangehörigen angehören muss. Außerdem muss ihr Mindestalter 18 Jahre betragen. Über ihr Vermögen darf kein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.

 

 

  

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