Wir überwinden Grenzen

Steuerberater, Rechtsanwälte, Fachanwälte

Lettland

Lettland

Warum Lettland?

Warum Lettland?

In den letzten fünf Jahren ist die Wirtschaft in Lettland stetig gewachsen. Das Land ist den durch die Wirtschaftskrise eingetretenen Schwierigkeiten entschlossen entgegengetreten, indem es gezielt versucht, ausländische Investoren zu gewinnen. So können Unternehmen zum Teil in nur einem Tag gegründet werden. Strukturfonds der EU werden gezielt eingesetzt, eine Reihe staatlicher Unterstützungsprogramme zu schaffen, die der Weiterentwicklung der Wirtschaft dienen sollen. Im Doing Buisness Report 2010 belegte Lettland Platz 24 im Ranking von 183 Staaten.

Die lettischen Arbeitskräfte sind mehrsprachig, hoch motiviert und gut ausgebildet. Über 85% der Letten sprechen Russisch, 70% der Menschen unter 40 Jahren sprechen Englisch und auch Deutsch und skandinavische Sprachen sind weit verbreitet. Darüber hinaus ist Lettland unter den Top Fünf der Welt in Bezug auf die Anzahl der Studenten pro Einwohner.

Auch die Lage Lettlands ist ideal für Unternehmen. Es liegt im Zentrum Nordeuropas und ist nur eines von drei EU-Staaten, die direkt an Russland grenzen. Die gute ausgebaute Infrastruktur erhöht die Attraktivität Lettlands als Wirtschaftsstandort. Neben gut ausgebauten Straßen verbindet die Transsibirische Eisenbahn Lettlands Hauptstadt Riga mit Moskau und dies in der kürzesten und direktesten Route, die es gibt. Ebenfalls verfügt Lettland über drei eisfreie Häfen.

Die geringen Steuern tragen zusätzlich zur Attraktivität Lettlands bei. 
Darüber hinaus sind lettische Unternehmen und Forschungseinrichtungen an neuen Joint Ventures in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern interessiert.

 

Unternehmensformen Lettland

Unternehmensformen Lettland

Im lettischen Recht werden fünf Unternehmensformen genannt. Dies sind der Einzelhandelskaufmann, die Partnerschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft und die GmbH.

 

1. Einzelhandelskaufmann

Bei dem Einzelhandelskaufmann (Individuālais komersants) handelt es sich um eine natürliche Person. Sie muss als Kaufmann im Handelsregister eingetragen werden, soweit ihr Umsatz 200.000 LVL (etwa 282.050,- Euro) übersteigt und sie mehr als fünf Angestellte hat. Der Einzelhandelskaufmann haftet für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens persönlich und unbeschränkt.

 

2. Die Partnerschaft

Eine Partnerschaft (pilnsabiedrība) kann von zwei oder mehr Partnern gegründet werden, die dann unter einem gemeinsamen Namen handeln. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich bei den Partnern um natürliche oder juristische Personen handelt. Zwischen den Partnern wird für die Gründung ein Vertrag ausgehandelt, der auch nur mit Zustimmung der Gründungspartner geändert werden kann. In diesem werden die Aufgaben, die Aufteilung des Gewinns sowie die Rechte der Partner festgelegt. Auch die Auflösung der Partnerschaft ist nur möglich, wenn eine solche Vereinbarung von allen Partnern unterschrieben wird. Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften die Partner mit ihrem gesamten Vermögen.

 

3. Die Kommanditgesellschaft

Eine weitere Form der wirtschaftlichen Betätigung in Lettland stellt die Kommanditgesellschaft (komandītsabiedrība) dar, die ebenfalls von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet werden kann. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest ein Komplementär für die Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet und ein Kommanditisten nur bis zur Höhe seiner Einlage. Auch hier ist ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern erforderlich, der die Aufgaben, Verantwortungen, Rechte und Pflichten der Gesellschafter regelt.

 

4. Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (Akciju sabiedrība) ist eine weitere Gesellschaftsform in Lettland. Sie muss die Abkürzung „AS“ am Ende ihrer Firmenbezeichnung tragen. Das Mindestkapital beträgt 25.000 LVL (etwa 35256,- Euro), die von mindestens zwei Aktionären gehalten werden müssen und die vor der Registrierung der Gesellschaft auf das eröffnete Konto einer lettischen Bank eingezahlt werden müssen. Da es sich bei der Aktiengesellschaft um eine öffentliche Gesellschaft handelt, können die Aktien öffentlich gehandelt werden.

Notwendige Organe der Aktiengesellschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt, der dann wiederum den Vorstand wählt. Der Aufsichtsrat muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und darf nicht mehr als zwanzig Mitglieder umfassen. Die Mitglieder des Vorstandes müssen selbst keine Aktieninhaber sein.

Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, die die Pflichten der Mitglieder, deren Funktion, Namen und Andressen enthalten muss. In einer ebenfalls erforderlichen Satzung ist der Zweck des Unternehmens darzulegen, genauso wie die Struktur des Vorstandes. Diese beiden Gründungsdokumente müssen nicht notariell beglaubigt werden. Jedoch ist eine notarielle Beglaubigung des Antrags auf Registrierung beim Handelsregister erforderlich. Diese ist zusammen mit weiteren Dokumenten (Gründungsvertrag, Nachweis über ein Konto bei einer lettischen Bank, Nachweis für die Zahlungen der Gebühren für die Anmeldung und der Veröffentlichung im Amtsblatt, notariell beglaubigte Unterschriftenproben der Vorstandsmitglieder) beim Handelsregister einzureichen, was durch einen der Gründer oder jede andere Person geschehen kann. Diese Regeln gelten nicht nur für lettische Unternehmer, sondern auch für Unternehmer, die eine Aktiengesellschaft aus dem Ausland gründen wollen. Hierbei ist zu beachten, dass der Sitz der Gesellschaft in Lettland liegen muss. Geführt werden kann sie jedoch vom Ausland aus. Des weiteren ist eine Registrierung zur Umsatzsteuer erforderlich.

 

5. GmbH

Auch die GmbH (Sabiedrība ar ierobežoto atbildību) kann von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Sie ist die am weitesten verbreitete Unternehmensform in Lettland. Das Mindestkapital muss 2.000,- LVL betragen, was in etwa 2.820,- Euro entspricht. Die Gesellschaftsanteile können nicht öffentlich gehandelt werden.

Zur Führung der Geschäfte der GmbH ist ein Vorstand erforderlich, der auch aus einer Person bestehen kann. Ein Aufsichtsrat und ein Wirtschaftsprüfer sind nur dort notwendig, wo das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.

Zur Gründung einer GmbH sei auf die Ausführungen zur Aktiengesellschaft verwiesen.

 

6. Repräsentanzen und Zweigstellen

Ausländische Firmen haben in Lettland die Möglichkeit, Repräsentanzen und Zweigstellen zu eröffnen.

Eine Repräsentanz (pārstāvniecība) zeichnet sich dadurch aus, dass durch sie keine Tätigkeiten ausgeführt werden, die zu Einkommen führen. Sie dürfen in Lettland nicht geschäftlich tätig werden.

Zweigstellen (filiāle) eines ausländischen Unternehmens müssen beim lettischen Handelsregister registriert werden, wenn sie in Lettland geschäftlich tätig werden wollen. Da Zweigniederlassungen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, haftet die ausländische Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Notwendig ist die Registrierung zur Umsatzsteuer. Die Zweigstelle unterliegt der Körperschaftsteuer, eine Zweigstellensteuer gibt es in Lettland nicht.

 

Steuern in Lettland

Steuern (Lettland)

In Lettland werden Steuern entweder vom Staat oder von den regionalen Verwaltungseinheiten eingehoben. Dabei erhebt der Staat folgende Steuern: die Körperschaftsteuer (einschließlich Quellensteuern), die Glücksspiel- und Lotterie-Steuer, die Mehrwertsteuer, die Sozialversicherung, die Einkommensteuer, die Grundsteuer, die Naturressourcensteuer, die Verbrauchssteuer, die Zollabgaben, die Auto-und Motorrad-Steuer sowie die Stromsteuer. Als regionale Steuer sei hier die Grunderwerbsteuer genannt.

Jede natürliche Person und jedes Unternehmen hat die Pflicht, sich bei den lokalen Steuerbehörden zu registrieren und regelmäßig Steuererklärungen zu erstellen.

 

1. Einkommensteuer

Ansässige natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage in Lettland aufhalten, sind in Lettland unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegen daher mit ihrem gesamten Welteinkommen der lettischen Einkommensteuer. Anders als in Deutschland besteht für alle Einkünfte, egal wie hoch, ein einheitlicher Steuersatz. Dieser sogenannte Flat Tax beträgt 25 %. Dividenden werden mit 10 % besteuert, Kapitalerträge mit 15 %.

 

2. Körperschaftsteuer

Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen ist das Gesetz über die Unternehmensbesteuerung (Par uzņēmumu ienākuma nodokli). Danach sind alle in Lettland registrierten Unternehmen mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Unternehmen, die nicht ansässig oder registrierungspflichtig sind, unterliegen mit ihren in Lettland erzielten Umsätzen der lettischen Körperschaftsteuer. Deren Steuersatz liegt bei 15 %.

Zusätzlich gibt es in Lettland auch Quellensteuern. Diese umfassen Dividenden (Steuersatz: 10 %), Management- oder Beratungshonorare (Steuersatz: 10 %), Zinszahlungen (Steuersatz: 10 %), Lizenzgebühren (Steuersatz: 5 % oder 15 %), Zahlungen an Niedrigsteuerländer (Steuersatz: 15 %) sowie Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Steuersatz: 2 %).

Verluste können bis zu acht Jahre vorgetragen werden.

 

3. Mehrwertsteuer

Gemäß dem lettischem Umsatzsteuergesetz (Par pievienotās vērtības nodokli) unterliegen Herstellung und der Vertrieb, die Einfuhr von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen der Steuerpflicht. Der Regelsteuersatz liegt hier im Jahr 2011 bei 22 %. Daneben gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 12 %, der auf bestimmte Medikamente, medizinische Waren und Dienstleistungen, Ausbildungsliteratur und Periodika, öffentliche Personenbeförderung, Heizenergie und Gas, sowie Beherbergungsleistungen erhoben wird.

Keine Mehrwertsteuer wird für die Aus- und Durchfuhr durch Lettland, sowie auf die damit verbundenen Dienstleistungen erhoben.

 

4. Doppelbesteuerungsabkommen

Lettland hat 51 Besteuerungsabkommen mit anderen Ländern geschlossen, darunter auch mit Deutschland, die sich inhaltlich an dem OECD-Musterabkommen orientieren.

 


 

<- zurück zur Auswahl ->